Die Wahl des Ehepartners - natürliche oder geistliche Entscheidung?
Als überzeugter Christ möchtest du gerade in der wichtigen Frage der Ehepartnerwahl keinen Fehler machen. Es kann böse Folgen haben, wenn du leichtfertig mit der Wahl des Ehepartners umgehen würdest. Das wird uns jeden Tag in der Welt vorgeführt. Liebe in der Ehe erkaltet, Streit kommt auf und nimmt zu. Am Ende steht oft die Scheidung. Leider kommt das auch unter Christen vor. Daher ist die Frage nach der Wahl des Ehepartners aktuell und wichtig.
Als Kinder Gottes haben wir für jede Entscheidung gute Voraussetzungen. Wir haben das Wort Gottes, das uns auch Gottes „Konzept“ zur Ehe vorstellt. Wir haben den Heiligen Geist, der in uns wohnt und uns führen möchte. Wir haben einen Gott, der unser Vater ist. Er möchte das Beste für uns, sei es, allein zu bleiben (das ist auch eine Möglichkeit!) oder zu heiraten, aber nur „im Herrn“ (1. Kor 7,39b). Und – last but not least – wir dürfen Ihm alles im Gebet vorlegen und um seine Führung und Leitung bitten.
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Was unterscheidet die geistliche Wahl des Ehepartners von der natürlichen?
An erster Stelle steht die Frage, was der Herr will. Gottes Wort sagt, dass in jedem Gläubigen der Heilige Geist wohnt. Er möchte ihn leiten zur Ehre Gottes. Diese Führung durch Gott muss ich anerkennen und für mich persönlich lernen. Wie kann ich in der Ehe Führung von Gott erleben, wenn ich das nicht schon als Single gelernt habe? Übrigens drücke ich genau das aus, wenn ich von meinem „Herrn“ Jesus spreche: Er hat die Führung und nicht ich.
Römer 8,6 warnt uns deutlich: „Die Gesinnung des Fleisches ist der Tod, die Gesinnung des Geistes aber Leben und Frieden.“ Hier lernen wir, was letztlich die Folge unseres Handelns sein wird, entweder Tod oder Leben. 1. Korinther 7,39b spricht vom Heiraten „im Herrn“. Wie kann der Herr mich führen und mich segnen, wenn ich, ohne Gottes Willen zu berücksichtigen, meine Ehe nach eigenen Kriterien einfädele?
https://www.folgemirnach.de/2016-08-die-wahl-des-ehepartners-natuerliche-oder-geistliche-entscheidung-a208.html
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